Tangerhütte profitiert von neuem Beteiligungsgesetz

Ab 2025 fließen Millionen aus Wind- und Solarprojekten in kommunale Infrastruktur und Bürgerbeteiligung

Finanzielle Stärkung der Kommunen durch neues Beteiligungsgesetz

Ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtet Sachsen-Anhalt Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen zur Zahlung von Mindestbeteiligungen an die Standortgemeinden. Für die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte ergeben sich daraus ab den 2030er Jahren Einnahmen von bis zu zwei Millionen Euro jährlich.

Auswirkungen und Verwendung der Mittel in Tangerhütte

Die finanziellen Mittel sollen vor allem in die kommunale Infrastruktur, den Ausbau von Straßen und Radwegen sowie die Modernisierung von Spielplätzen und Kitas fließen. Zudem sind Bürgerbeteiligungsmodelle geplant, um die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erhöhen.

Sachsen-Anhalt positioniert sich als Vorreiter

Das Gesetz stärkt ländliche Kommunen direkt durch die Beteiligung an erneuerbaren Energieprojekten und schafft Planungssicherheit für Betreiber und Gemeinden. Dadurch kann Tangerhütte wichtige Zukunftsprojekte eigenständig vorantreiben und zum Gelingen der Energiewende beitragen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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