Finanzielle Wende in Tangerhütte: Haushalt unter Druck
Bürgermeister steht vor entscheidendem Beschluss zur Haushaltskonsolidierung – Einsparungen und Steuererhöhungen im Gespräch.Haushaltskonsolidierung der Einheitsgemeinde Tangerhütte: Dringlichkeit für Überarbeitungen
Die Einheitsgemeinde Tangerhütte sieht sich einer notwendigen Überarbeitung ihres Haushaltskonsolidierungskonzepts gegenüber. Der Haushalt für das Jahr 2025 hat zwar keine Beanstandungen erhalten, allerdings wurden erhebliche Hinweise von der Kommunalaufsichtsbehörde auf Einsparpotentiale gegeben. Ein einheitlicher Beitrittsbeschluss ist nun von großer Bedeutung, um die finanziellen Weichen für die zukünftige Entwicklung zu stellen.
Haushaltsbeschluss: Ein kritischer Wendepunkt
Der beschlossene Haushalt für 2025 hat das Gremium ohne Genehmigung verlassen müssen. Wenn der Beitrittsbeschluss nicht gefasst wird, könnte die Beschlussfassung einer Haushaltssatzung für 2025 scheitern. Dies würde gemäß der kommunalverfassungsmäßigen Regelung die Notwendigkeit einer vollständigen Neuausstellung der Haushaltssatzung nach sich ziehen.
Das Aufsichtsgremium hat deutlich gemacht, dass einige Konsolidierungsmaßnahmen nach der ursprünglichen Beschlussfassung vom Stadtrat modifiziert oder sogar rückgängig gemacht wurden. Diese Änderungen könnten den ursprünglichen Zweck der Haushaltskonsolidierung untergraben. Ein Verweis auf den § 100 Abs. 6 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) von Sachsen-Anhalt bekräftigt, dass die skizzierten Konsolidierungsmaßnahmen für die Kommune bindend sind.
Fehlender Konsolidierungswille
Die Kommunalaufsichtsbehörde hat in ihrer Begründung angemerkt, dass ein Vergleich zwischen dem ursprünglich eingereichten Haushalts- und Konsolidierungsentwurf und dem endgültigen Haushaltsplan deutlich macht, dass die Konsolidierungsanstrengungen der Verwaltung nicht die erforderliche Konsequenz aufweisen. Durch verschiedene Änderungsanträge kam es im Laufe des Konsolidierungszeitraums zu einer Gesamtverschlechterung des Ergebnisses von 1.792.800 Euro.
Steuererhöhungen als Einnahmequelle
Besonderes Augenmerk wird auf die Realsteuerhebesätze gelegt. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat ausgeführt, dass Kommunen in Haushaltskonsolidierungen alle möglichen Einnahmequellen nutzen sollten, insbesondere die Erhebung von Steuern. Dies bedeutet, dass die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer über dem jeweiligen Durchschnitt liegen sollten.
Die Verantwortung der Kommunalverwaltung
Voraussichtlich dürften freiwillige Leistungen und andere Entscheidungen, wie beispielsweise die Schließung einer Kita, näher unter dem Fokus der Wirtschaftlichkeit beobachtet werden. Die Kommunalaufsichtsbehörde mahnt diesbezüglich zur Beachtung der gesetzlichen Richtlinien, die den Handlungsspielraum der Kommune betreffen.
Die Haushaltskonsolidierung ist eine fundamentale Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Eine nachhaltige Sanierung der kommunalen Haushalte ist notwendig, um die dauerhafte Erfüllung der Aufgaben der Kommune in sämtlichen Bereichen zu garantieren. Kritik wurde ebenfalls an der Entscheidung zur Senkung der Grundsteuerhebesätze geübt, da diese als eine der Ursachen angesehen wird, die zur Nichterreichung des Konsolidierungsziels geführt hat.
Ein Schritt in Richtung Finanzielle Stabilität
Die Verwaltung, die Vertretung sowie die Einwohner der Einheitsgemeinde sollten sich für eine zügige Umsetzung der Konsolidierungsverpflichtungen einsetzen. Nur so kann die Kommune ihre Handlungsspielräume wieder erweitern. Der Bürgermeister der Stadt kann einen zustimmenden Beschluss nur dann abgeben, wenn die Vertreter der Gemeinde dafür ihre Zustimmung beschließen.
In diesem Zusammenhang wird ein Beitrittsbeschluss für die Haushaltssatzung erforderlich, um die Verpflichtungsermächtigungen und den Liquiditätskreditrahmen an die neuen Gegebenheiten anzupassen und um die Kommunalaufsichtsbehörde umgehend nach Beschlussfassung zu informieren.
Die Forderung nach einer umfassenden und nachhaltigen Finanzstrategie wird lautstark von den Verantwortlichen eingebracht. Dies ist nicht nur im Interesse der derzeitigen Finanzsituation, sondern auch für die zukünftige Entwicklung und Stabilität der Einheitsgemeinde Tangerhütte von großer Bedeutung.