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Die Stadt Lauf prüft jetzt Abwasseranlagen gut.
Abwasseranlagen sind Rohre und Geräte für Abwasser.
Abwasser ist schmutziges Wasser aus Häusern.
Die Prüfung soll die Umwelt schützen.
Besonders wichtig ist der Schutz vom Grundwasser.
Grundwasser ist Wasser unter der Erde.
Abwasseranlagen müssen dicht sein.
Dicht heißt: Kein Wasser darf auslaufen.
Das sagt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Das Gesetz schreibt vor:
Dichtheitsnachweis bedeutet:
Eine Prüfung bestätigt, dass die Abwasseranlage dicht ist.
Diese Prüfung macht man oft mit einer Kamera im Rohr.
Betroffen sind:
Sie müssen die Abwasserleitung prüfen lassen und gut pflegen.
Private Eigentümer müssen den Bereich bis zur städtischen Kanalisation gut pflegen.
Das gilt, auch wenn der Kanal auf öffentlichem Grund liegt.
Sie müssen bis zum 31. Dezember 2025 Unterlagen abgeben.
Diese Unterlagen sind:
Wenn die Dichtheit mit einer Kamera geprüft wird,
kann man eine Fristverlängerung von sechs Monaten bekommen.
Voraussetzung: Man zeigt, dass bald saniert wird.
Wiederholen Sie die Prüfung so oft:
In Wasserschutzgebieten gelten extra Regeln.
Wer den Nachweis noch nicht gebracht hat, muss das schnell nachholen.
Die Stadt Lauf fordert Sie zuerst schriftlich auf.
Sie können dann dazu Stellung nehmen.
Wenn die Frist verpasst wird, ohne guten Grund,
gibt es einen offiziellen Bescheid.
Dieser fordert den Nachweis innerhalb von drei Monaten.
Mit dem Bescheid kommen Gebühren hinzu, zum Beispiel:
Wenn Sie den Nachweis nicht bringen, gibt es ein Zwangsgeld von 250 Euro.
Sie können sich im Anhörungsverfahren erklären,
wenn Sie Gründe für die Fristversäumnis haben.
Die Stadt empfiehlt:
Mehr Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite der Stadt Lauf.
Auch Informationen zum Datenschutz sind dort zu finden.
Ende des Artikels.
Autor: Neues aus Lauf an der Pegnitz
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Veröffentlicht am: Mo, 5. Jan um 11:37 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.