Lauf fordert Dichtheitsnachweis für Abwasseranlagen

Grundstückseigentümer und Betriebe müssen bis Ende 2025 Prüfprotokolle einreichen – sonst drohen Bußgelder

Verfahren zur Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen in Lauf

Die Stadt Lauf verlangt von Grundstückseigentümern, öffentlichen Einrichtungen und Gewerbetreibenden den Nachweis der Dichtheit ihrer Abwasseranlagen gemäß geltendem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Bis zum 31. Dezember 2025 sind Prüfprotokoll und Lageplan einzureichen, bei Bedarf kann eine Fristverlängerung beantragt werden.

Betroffene und Anforderungen

  • Private Grundstückseigentümer
  • Gewerbliche und öffentliche Betreiber von Kanalisationen
  • Besondere Bestimmungen in Wasserschutzgebieten

Die Dichtheit muss durch anerkannte Prüfverfahren, z. B. Kamerabefahrung, bestätigt werden.

Verwaltungsverfahren und Sanktionen

Nach Ablauf der Frist ohne Nachweis wird ein Bescheid mit Fristsetzung versandt; nicht erbrachte Nachweise können mit einem Zwangsgeld von 250 Euro geahndet werden. Betroffene haben die Möglichkeit zur Stellungnahme und Anhörung.

Handlungsempfehlung

Die Stadt empfiehlt die rechtzeitige Einreichung der Nachweise und Beratung durch Fachfirmen, um zusätzliche Kosten und Sanktionen zu vermeiden. Weitere Informationen sind auf der offiziellen Webseite der Stadt Lauf verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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