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Winterdienst in Lahr: Wichtige Regeln für Sie

Der Winter kommt bald.
Dann gibt es Schnee und Eis.
Die Stadt Lahr hat neue Regeln.
Diese Regeln gelten ab 1. Januar 2025.

Sie helfen, Gehwege und Straßen sicher zu machen.


Was müssen Sie räumen und streuen?

Die Verantwortung liegt bei den Anliegern.
Anlieger sind Personen, die an der Straße wohnen.

Sie müssen folgendes tun:

  • Gehwege oder Randflächen frei machen
  • Breite: 1,5 Meter räumen
  • Schnee und Eis entfernen
  • Bei Glätte abstumpfendes Material ausstreuen

Wenn der Gehweg nur auf einer Seite ist,
müssen nur die Anlieger dieser Seite räumen.
Wenn niemand dort wohnt, räumen die Anlieger der anderen Seite.


Welches Material dürfen Sie zum Streuen nehmen?

Sie dürfen nur abstumpfende Materialien nehmen.
Das sind zum Beispiel:

  • Sand
  • Splitt (kleine Steine)
  • Asche

Abstumpfende Materialien erhöhen den Halt.
Sie schmelzen Schnee und Eis nicht.

Verboten sind Stoffe wie Salz oder Harnstoff.
Diese Stoffe tauen den Schnee chemisch auf.


Was gilt bei Straßen ohne Gehweg?

Neue Regel:

  • Ungerade Hausnummern räumen die ungerade Straßenseite.
  • Gerade Hausnummern räumen die gerade Straßenseite.

So gibt es keine doppelten Pflichten mehr.


Wann müssen Sie räumen und streuen?

Folgende Zeiten gelten:

  • Werktags bis 7 Uhr morgens
  • Samstags bis 8 Uhr morgens
  • Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr morgens

Nach Schneefall müssen Sie sofort räumen.
Manchmal ist mehrmaliges Räumen nötig.
Räum- und Streupflicht endet täglich um 20 Uhr.
Das ist zwei Stunden früher als früher.


Wer sorgt für die großen Straßen?

Der Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) kümmert sich um große Straßen.
Sie räumen jedoch nicht überall.
Es gibt einen Plan mit Prioritäten:

  • Wichtige Straßen werden zuerst geräumt
  • Straßen mit niedriger Priorität folgen später

Den Plan können Sie online sehen:
Winterdienstplan Lahr


So können Sie helfen und Unfälle vermeiden

Bitte achten Sie auf diese Dinge:

  • Parken Sie keine Autos auf den Straßen.
  • Räumfahrzeuge brauchen 3,5 Meter Platz.
  • Schieben Sie den Schnee nicht auf die Straßen oder Radwege.
  • Tragen Sie immer festes Schuhwerk bei Eis.
  • Gehen Sie vorsichtig und passen Sie Ihre Geschwindigkeit an.
  • Vermeiden Sie unnötige Fahrten bei Schnee und Eis.
  • Planen Sie mehr Zeit ein, wenn Sie unterwegs sind.

Wo bekommen Sie Hilfe und Infos?

Bei Fragen hilft die Pressestelle der Stadt Lahr:

Die Stadt bietet eine sichere Plattform für den Austausch von Nachrichten.
Hier können Sie Nachrichten einfach und sicher senden:
Sicherer Datenaustausch


Zusammenfassung

Die neue Satzung hilft allen im Winter.
Sie sorgt für mehr Sicherheit.
Bitte machen Sie als Anlieger mit.
Gemeinsam wird der Winter in Lahr sicher und gut.


Ende des Artikels.

Autor: Neues aus Lahr/Schwarzwald

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Veröffentlicht am: Heute um 09:10 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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Wie stehst du zu der persönlichen Räum- und Streupflicht im Winter – nötige Selbstverantwortung oder übertriebene Belastung?
Bin voll dabei – jeder sollte seinen Gehweg sicher machen!
Klar, aber die Stadt sollte mehr übernehmen als nur Hauptstraßen.
Unnötiger Aufwand, ich zahle doch schon Steuern für den Winterdienst.
Ich meide Winterspaziergänge lieber – die Pflicht stresst nur!
Klingt gut in der Theorie, aber praktisch sehr frustrierend und zeitraubend.