Neue Winterdienst-Regeln in Lahr ab 2025
Anlieger mĂŒssen Gehwege breiter rĂ€umen und Streumaterialien anpassen â genaue Zeiten und Pflichten jetzt festgelegtSeit dem 1. Januar 2025 gilt in Lahr eine aktualisierte Satzung zur RĂ€um- und Streupflicht. Anlieger sind verpflichtet, Gehwege mindestens 1,5 Meter breit von Schnee und Eis zu befreien und ausschlieĂlich abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt zu verwenden. FĂŒr StraĂen ohne Gehweg regeln die Hausnummern die Reinigungspflicht, und die RĂ€umzeiten wurden prĂ€zisiert: werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr; die RĂ€umpflicht endet um 20 Uhr. Der Bau- und Gartenbetrieb betreut verkehrswichtige StraĂen nach PrioritĂ€ten, wĂ€hrend die BĂŒrger durch umsichtiges Verhalten und freigehaltene StraĂen den Winterdienst unterstĂŒtzen sollen.