Neue Winterdienst-Regeln in Lahr ab 2025

Anlieger mĂŒssen Gehwege breiter rĂ€umen und Streumaterialien anpassen – genaue Zeiten und Pflichten jetzt festgelegt

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Lahr eine aktualisierte Satzung zur RĂ€um- und Streupflicht. Anlieger sind verpflichtet, Gehwege mindestens 1,5 Meter breit von Schnee und Eis zu befreien und ausschließlich abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt zu verwenden. FĂŒr Straßen ohne Gehweg regeln die Hausnummern die Reinigungspflicht, und die RĂ€umzeiten wurden prĂ€zisiert: werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr; die RĂ€umpflicht endet um 20 Uhr. Der Bau- und Gartenbetrieb betreut verkehrswichtige Straßen nach PrioritĂ€ten, wĂ€hrend die BĂŒrger durch umsichtiges Verhalten und freigehaltene Straßen den Winterdienst unterstĂŒtzen sollen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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