Neue Winterdienst-Regeln in Lahr ab 2025

Anlieger müssen Gehwege breiter räumen und Streumaterialien anpassen – genaue Zeiten und Pflichten jetzt festgelegt

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Lahr eine aktualisierte Satzung zur Räum- und Streupflicht. Anlieger sind verpflichtet, Gehwege mindestens 1,5 Meter breit von Schnee und Eis zu befreien und ausschließlich abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt zu verwenden. Für Straßen ohne Gehweg regeln die Hausnummern die Reinigungspflicht, und die Räumzeiten wurden präzisiert: werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr; die Räumpflicht endet um 20 Uhr. Der Bau- und Gartenbetrieb betreut verkehrswichtige Straßen nach Prioritäten, während die Bürger durch umsichtiges Verhalten und freigehaltene Straßen den Winterdienst unterstützen sollen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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