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Neue Gebühren für Ausnahmegenehmigungen in Lahr
In Lahr gibt es neue Gebühren.
Diese gelten für Ausnahmegenehmigungen.
Sie brauchen eine Ausnahmegenehmigung, um gesperrte Bereiche zu befahren.
Das betrifft auch die Fußgängerzone.
Be- und Entladen in der Fußgängerzone
In der Fußgängerzone dürfen Sie
werktags von 6 Uhr bis 11 Uhr
Be- und Entladen.
Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Zeiten
Falls Sie außerhalb dieser Zeiten fahren müssen,
müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Das gilt auch für andere gesperrte Bereiche.
Die Begründung muss klar und verständlich sein.
Genehmigungen gibt es nur in besonderen Fällen.
Neue Gebühren
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen kostet Geld.
Die neuen Gebühren sind:
Zeitraum | Ohne Fußgängerzone | Mit Fußgängerzone |
---|---|---|
Bis zu einer Woche | 15 EUR | 30 EUR |
Bis zu einem Monat | 40 EUR | 80 EUR |
Für ein Jahr | 100 EUR | 200 EUR |
In einer Fußgängerzone ist das Risiko höher.
Deshalb sind die Gebühren auch höher.
Antragstellung
Sie können Ihren Antrag online stellen.
Gehen Sie auf www.lahr.de.
Klicken Sie auf „Dienstleistungen A-Z“.
Dann wählen Sie „Ausnahmegenehmigung zur Befahrung gesperrter Bereiche“.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Marion Haid
Kommunikation und Pressearbeit
Telefon: 07821 / 910-1550
E-Mail: pressestelle@lahr.de
Bitte beachten Sie die neuen Regelungen.
Seien Sie vorsichtig in gesperrten Bereichen!
Ende des Artikels.
Autor: Neues aus Lahr/Schwarzwald
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Veröffentlicht am: Mi, 5. Feb um 09:17 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.