Neue Gebühren für Ausnahmegenehmigungen: Lahr zieht die Zügel an!

Erhöhte Kosten für das Befahren von gesperrten Bereichen sorgen für Aufregung unter Händlern
**Stadt Lahr informiert: Neue Gebührenregelungen für Ausnahmegenehmigungen zur Befahrung gesperrter Bereiche** Lahr, 5. Februar 2025 – Die Stadtverwaltung von Lahr hat heute neue Gebührenregelungen für Ausnahmegenehmigungen zur Befahrung von gesperrten Bereichen eingeführt. Diese Regelung betrifft besonders die Fußgängerzone und soll sicherstellen, dass die Verkehrssicherheit in diesen sensiblen Bereichen gewahrt bleibt. Ab sofort können Bürger und Gewerbetreibende Anträge auf Ausnahmegenehmigungen stellen, wobei die Gebühren für die Genehmigungen entsprechend angepasst wurden. ## Hintergrund der Regelung Die Fußgängerzone von Lahr ist ein wichtiger Teil des städtischen Lebens und dient in erster Linie der Sicherheit und dem Komfort von Fußgängern. Das Be- und Entladen in dieser Zone ist werktags zwischen 6 Uhr und 11 Uhr gestattet. Um jedoch auch in begründeten Sonderfällen außerhalb dieser regulären Zeiten eine Befahrung zu ermöglichen, hat die Stadt Lahr die Möglichkeit der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung eingeführt. Diese Genehmigungen werden jedoch nur in besonderen Fällen erteilt, weshalb eine detaillierte und nachvollziehbare Begründung des Antrags erforderlich ist. ## Gebührenübersicht Mit der Anpassung der Gebührenregelungen wird den besonderen Herausforderungen, die die Befahrung von Fußgängerzonen mit sich bringt, Rechnung getragen. Die neuen Gebühren sind wie folgt gestaffelt: | Zeitraum | AG ohne Fußgängerzone | AG mit Fußgängerzone | |------------------------------|-----------------------|----------------------| | Bis zu einer Woche | 15 EUR | 30 EUR | | Bis zu einem Monat | 40 EUR | 80 EUR | | Für ein Jahr | 100 EUR | 200 EUR | Diese Gebührenstruktur reflektiert den besonderen Charakter einer Fußgängerzone, in der jedes Fahrzeug eine potenzielle Gefährdung für die Fußgänger darstellen kann. Wer eine Ausnahmegenehmigung erhält, erwirbt somit ein besonderes Recht, für dessen Erteilung eine entsprechend hohe Gebühr erhoben wird. ## Beantragung der Ausnahmegenehmigungen Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung erfolgt unkompliziert online über die städtische Webseite der Stadt Lahr. Interessierte finden den Antrag unter dem Icon „Dienstleistungen A-Z“ im Bereich „Ausnahmegenehmigung zur Befahrung gesperrter Bereiche“. Dies ermöglicht eine zügige Bearbeitung und gibt Antragstellern die Möglichkeit, ihre Anliegen einfach und schnell vorzubringen. ## Kontakt Für weitere Informationen oder bei Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Marion Haid zur Verfügung. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 07821 / 910-1550 oder per E-Mail an pressestelle@lahr.de. Die Stadt Lahr appelliert an alle Bürger und Gewerbetreibenden, die neuen Regelungen zu beachten und ihre Anträge rechtzeitig einzureichen, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen. Die Anpassung der Gebühren stellt einen Schritt dar, um die Sicherheit und Lebensqualität in der Stadt weiter zu erhöhen und gleichzeitig den Bedürfnissen derjenigen Rechnung zu tragen, die auf eine Ausnahmegenehmigung angewiesen sind.
Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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