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Feuerwerk zu Silvester in Lahr

Der Jahreswechsel kommt bald. Viele Menschen freuen sich auf Feuerwerk.

In Lahr gibt es Regeln für Feuerwerk.
Es gibt kein generelles Verbot.
Aber gewisse Einschränkungen müssen Sie beachten.

Die Regeln schützen Menschen und Gebäude.
So soll alles sicher bleiben.

Wann dürfen Sie Feuerwerk machen?

Feuerwerk darf man nur an zwei Tagen machen:

  • Am 31. Dezember 2025
  • Am 1. Januar 2026

Nur Personen ab 18 Jahren dürfen Feuerwerk zünden.
Erlaubt sind nur bestimmte Feuerwerksartikel, die „Kategorie 2“ heißen.

Was heißt Kategorie 2?
Das sind Feuerwerksartikel für draußen.
Sie dürfen nur an Erwachsene verkauft werden.

Wo ist Feuerwerk verboten?

Feuerwerk dürfen Sie nicht in der Nähe dieser Orte machen:

  • Kirchen
  • Krankenhäuser
  • Kinder- und Altenheime
  • Empfindliche Gebäude wie Fachwerkhäuser

Diese Regeln schützen Menschen und Gebäude vor Gefahr.
Sie verhindern auch Lärm und Ärger.

Strafen bei Verstößen

Wer die Regeln nicht beachtet, kann eine Strafe bekommen.
Die Stadt Lahr kann Bußgelder verhängen.

Die Stadt ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf:
Bitte verhalten Sie sich verantwortungsvoll.

Wo bekommen Sie mehr Informationen?

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Stadt Lahr.

Sie können diese Wege nutzen:

Für Informationen oder Mitteilungen gibt es Kontaktstellen bei der Stadt Lahr.

So feiern Sie sicher

Achten Sie auf die Regeln.
Dann können Sie Silvester sicher genießen.
Die Stadt freut sich auf ein schönes Fest mit Ihnen.


Ende des Artikels.

Autor: Neues aus Lahr/Schwarzwald

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Veröffentlicht am: Fr, 12. Dez um 07:33 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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