Feuerwerk in Lahr: Was an Silvester erlaubt ist

Regeln für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 und Verbotszonen an Silvester und Neujahr

In Lahr ist das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester (31. Dezember 2025) und Neujahr (1. Januar 2026) für Personen ab 18 Jahren erlaubt, jedoch nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2. Feuerwerk ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Für weitere Informationen steht die Stadt Lahr über ihre offiziellen Kanäle zur Verfügung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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