Poolwasser-Entsorgung in Königswinter: Das müssen Sie wissen
Stadt weist auf Abwassergebühren und Verbot der Gartenableitung hin – Garten-Zwischenzähler sind nicht erlaubtRegeln zur Poolwasserentsorgung in Königswinter
Die Stadt Königswinter weist Eigentümer privater Schwimmbecken darauf hin, dass Poolwasser nach dem Wassergesetz NRW als Schmutzwasser gilt und abwassergebührenpflichtig ist. Eine Entsorgung muss über das kommunale Abwassersystem erfolgen; das Ableiten in Garten oder auf das Grundstück ist nicht erlaubt. Auch der Einsatz von Garten-Zwischenzählern zur Poolbefüllung ist verboten, um eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung sicherzustellen.