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Die Stadt sagt: Wohnwagen und Anhänger parken oft zu lange.
Auch abgemeldete Fahrzeuge stehen oft auf der Straße.
Was ist der öffentliche Verkehrsraum?
Das sind Straßen, Wege und Plätze für alle Menschen.
Zum Beispiel:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt:
Anhänger und Wohnwagen ohne Zugfahrzeug dürfen nur 2 Wochen stehen.
Diese Frist gilt auf Straßen und Parkplätzen.
Umparken an der gleichen Stelle verlängert die Zeit nicht.
Anhänger, die als Werbung dienen, dürfen nicht stehen.
Schon ab dem ersten Tag ist das verboten.
Autos ohne Zulassung dürfen nicht auf öffentlichen Straßen stehen.
Das gilt, egal ob sie Kennzeichen haben oder nicht.
Wenn ein abgemeldetes Auto gefunden wird, sucht die Behörde die Besitzerin oder den Besitzer.
Sie müssen das Auto sofort entfernen.
Wer nicht reagiert, muss mit Strafen rechnen.
Zum Beispiel:
Die Behörde bittet alle:
Stellen Sie Wohnwagen, Anhänger und abgemeldete Autos auf Ihrem privaten Grundstück ab.
So bleibt der öffentliche Raum frei für andere Fahrzeuge.
Die Stadt will:
Bitte halten Sie sich an die Regeln.
So helfen Sie mit, den Verkehr sicher und ordentlich zu machen.
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Ende des Artikels.
Autor: Neues aus Kaiserslautern
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Veröffentlicht am: Do, 17. Jul um 10:35 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.