Parkregeln für Wohnwagen und Anhänger verschärft

Stadt begrenzt Standzeiten im öffentlichen Raum und verbietet Parken abgemeldeter Fahrzeuge

Öffentlicher Parkraum: Einschränkungen bei Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Fahrzeugen

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Abstellen von nicht verbundenen Wohnwagen und Anhängern im öffentlichen Verkehrsraum nur bis zu zwei Wochen erlaubt ist. Abgemeldete Fahrzeuge dürfen dort grundsätzlich nicht parken. Die Behörde möchte so den Parkraum für zugelassene Pkw erhalten und fordert zur Nutzung privater Grundstücke für längere Standzeiten auf.

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