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Übersetzung in Einfache Sprache

Tanzverbot an Ostern in Herborn

In Herborn gibt es Regeln für die Feiertage.
Diese Regeln gelten für die Osterfeiertage.
Es gibt besondere Einschränkungen für Veranstaltungen.

Öffentliche Tanzveranstaltungen

An Feiertagen gibt es Regeln für das Tanzen.
Laut dem hessischen Feiertagsgesetz ist Tanzen verboten.
Von 4 bis 12 Uhr dürfen keine öffentlichen Tanzveranstaltungen stattfinden.
Für die Osterfeiertage gibt es spezielle Regeln:

  • Ab Gründonnerstag gilt das Verbot.
  • Am Karfreitag und Karsamstag ist Tanzen komplett verboten.
  • Am Ostersonntag und Ostermontag ist Tanzen von 4 bis 12 Uhr verboten.

Rücksichtnahme auf die Feiertage

Die Feiertagsgesetze fordern Rücksichtnahme.
Das bedeutet, die Menschen sollen auf den Charakter der Feiertage achten.
Besondere Rücksicht gilt für religiöse Feiern und Gottesdienste.
Die Stadt Herborn bittet alle, diese Regeln zu beachten.

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, können Sie Diana Göbel kontaktieren.
Hier sind ihre Kontaktdaten:

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Autor: Neues aus Herborn

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Veröffentlicht am: Mo, 24. Mär um 16:23 Uhr