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Tanzverbot an Ostern in Herborn
In Herborn gibt es Regeln für die Feiertage.
Diese Regeln gelten für die Osterfeiertage.
Es gibt besondere Einschränkungen für Veranstaltungen.
Öffentliche Tanzveranstaltungen
An Feiertagen gibt es Regeln für das Tanzen.
Laut dem hessischen Feiertagsgesetz ist Tanzen verboten.
Von 4 bis 12 Uhr dürfen keine öffentlichen Tanzveranstaltungen stattfinden.
Für die Osterfeiertage gibt es spezielle Regeln:
Rücksichtnahme auf die Feiertage
Die Feiertagsgesetze fordern Rücksichtnahme.
Das bedeutet, die Menschen sollen auf den Charakter der Feiertage achten.
Besondere Rücksicht gilt für religiöse Feiern und Gottesdienste.
Die Stadt Herborn bittet alle, diese Regeln zu beachten.
Kontakt
Wenn Sie Fragen haben, können Sie Diana Göbel kontaktieren.
Hier sind ihre Kontaktdaten:
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Autor: Neues aus Herborn
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Veröffentlicht am: Mo, 24. Mär um 16:23 Uhr