
Tanzverbot an Ostern in Herborn
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind in der Zeit von Gründonnerstag bis Ostermontag eingeschränkt – das sollten Sie wissen!Tanzverbot an Ostern: Regelungen für stille Feiertage in Herborn und Hessen
Mit den bevorstehenden Osterfeiertagen ist es wieder an der Zeit, sich mit den geltenden Regelungen des Hessischen Feiertagsgesetzes (HFeiertagsG) vertraut zu machen. Die Stadt Herborn möchte darauf hinweisen, dass an den sogenannten stillen Feiertagen besondere Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen gelten.
Das Tanzverbot im Detail
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Feiertagsgesetzes sind an gesetzlichen Feiertagen von 4 bis 12 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Dies gilt jedoch nicht nur für den Ostersonntag, sondern auch für die Tage in der Osterzeit, die bereits beginnend am Gründonnerstag beginnen und sich bis zum Karfreitag erstrecken. Auch am Karsamstag sowie an Ostersonntag und Ostermontag darf zwischen 4 und 12 Uhr nicht getanzt werden.
Rücksichtnahme auf religiöse Feierlichkeiten
Das hessische Feiertagsrecht fordert über das Tanzverbot hinaus auch eine allgemeine Rücksichtnahme auf den Charakter dieser Tage. Dies betrifft insbesondere religiöse Feierlichkeiten und Gottesdienste, die in dieser Zeit traditionell einen hohen Stellenwert einnehmen.
Ein Appell der Stadt Herborn
Die Stadt Herborn appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger sowie an Veranstalter, diese gesetzlichen Vorgaben zu beachten und Rücksicht auf die Bedeutung der stillen Feiertage zu nehmen. Die Feiertage bieten nicht nur eine Gelegenheit zur Besinnung, sondern auch, um die Zeit im Kreise der Familie oder in der Gemeinschaft zu verbringen — ganz ohne Tanzmusik, dafür aber mit einem schönen Gläschen Wasser oder einem süßen Stückchen Ostergebäck.
Wir freuen uns auf eine besinnliche Osterzeit, in der der Gedanke des Miteinanders und der Ruhe einen besonderen Platz einnimmt.
Für weitere Informationen steht die Pressestelle der Stadt Herborn zur Verfügung. Sie erreichen uns unter:
- Telefon: 02772 / 708 288
- E-Mail: d.goebel@herborn.de
- Webseite: www.herborn.de
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