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Die Stadt Freudenstadt hat eine wichtige Bitte an Sie.
Zum Jahreswechsel sollen Sie mit Feuerwerk vorsichtig sein.
Das schützt Menschen, Tiere und wichtige Gebäude.
Es gibt eine wichtige Regel im Gesetz.
§ 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Diese Regel sagt:
Sie dürfen nicht in der Nähe von wichtigen Gebäuden gefeuert werden.
Wichtige Orte sind:
Kategorie F2 bedeutet:
Feuerwerk, das draußen erlaubt ist.
Es darf ab 18 Jahren gekauft werden.
§ 23 (1. SprengV) sagt, wo das Feuerwerk verboten ist.
Es gibt keine feste Mindest-Entfernung.
Aber 200 Meter Abstand sind empfohlen.
Manchmal ist mehr Abstand besser.
In Freudenstadt gibt es wichtige Bereiche mit Feuerwerksverbot:
Diese Orte sind sensibel wegen Brand- oder Schadensgefahr.
Die Stadt will damit Leben schützen.
Und auch alte, schöne Gebäude bewahren.
Auch Tiere leiden durch lautes Feuerwerk.
Haustiere und Wildtiere werden sehr gestresst.
Bitte beachten Sie:
Die Stadt sagt klar:
Mit Vorsicht schützen Sie Menschen und Gebäude.
So wird Ihr Jahreswechsel sicher und friedlich.
Mehr Informationen bekommen Sie:
Bei Fragen helfen die Mitarbeiter gerne weiter.
Ende des Artikels.
Autor: Neues aus Freudenstadt
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Veröffentlicht am: Fr, 12. Dez um 12:43 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.