
Feuerwerk in Freudenstadt: Wo es verboten ist
Stadt warnt vor Gefahren und schützt sensible Orte wie Stadtkirche und Mammutbaum zum JahreswechselDie Stadt Freudenstadt appelliert zum Jahreswechsel zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk, um Verletzungen, Brände und Schäden an Menschen, Tieren sowie schützenswerten Gebäuden zu vermeiden. Nach § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 nahe sensiblen Orten wie der Stadtkirche, Kinder- und Seniorenheimen sowie dem Mammutbaum streng untersagt.
Verbotszonen und Empfehlungen
Im Bereich des Unteren Marktplatzes, insbesondere rund um die Stadtkirche, den Mammutbaum und die Arkadengänge, gilt ein Feuerwerksverbot. Die Stadt empfiehlt zudem, Feuerwerk nur auf ausreichend großen Flächen mit genügend Abstand zu zünden und Feuerwerksreste eigenverantwortlich zu entsorgen.
Schutz von Menschen, Kulturgütern und Tieren
Die Vorgaben dienen dem Schutz von Gebäuden, Menschen und Tieren, die durch Lärm und Licht besonders belastet werden. Ein umsichtiger Umgang mit Feuerwerkskörpern trägt maßgeblich zu einem sicheren Jahreswechsel bei.