Frühling in Dreieich: Natur schützen jetzt!

Wichtige Regeln für Spaziergänger und Gartenbesitzer während der Brut- und Setzzeit bis 15. Juni

Frühling in Dreieich: Schutz der heimischen Tierwelt während der Brut- und Setzzeit

Die Stadt Dreieich bittet ihre Bürger, zwischen dem 1. März und 15. Juni besonders rücksichtsvoll mit der Natur umzugehen, um Wildtiere wie Rehkitze und Bodenbrüter nicht zu stören. Spaziergänger sollen Wege nicht verlassen und Hunde anleinen, zudem sind größere Heckenschnitte und Rodungen bis 30. September nach dem Bundesnaturschutzgesetz untersagt. Auf fremden Grundstücken ist das Betreten verboten, Hundekot gehört in den Restmüll, um die Flora und Fauna nachhaltig zu schützen.

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