Hendrik Schlütter vom Beteiligungsmanagement mit weiteren Beteiligten während der Unterzeichnung.
Foto: © Pressedienst 26.06.2025

Bürgerwindkraft in NRW startet neu durch

Neue Regeln ermöglichen Bürgerbeteiligung und stärken den lokalen Nutzen ab 2027

Bürgerenergiegesetz NRW: Beteiligung und Transparenz bei Bürgerwindkraft

In Nordrhein-Westfalen wurde eine Vereinbarung zum Ausbau von Bürgerwindkraftanlagen getroffen, die Bürgerbeteiligung und lokalen Nutzen in den Fokus rückt. Ab 2027 können Bürgerinnen und Bürger sich mit bis zu 20 % am Eigenkapital beteiligen, während Betreiber Ausgleichszahlungen an Standortgemeinden leisten und jährlich Mittel für gemeinnützige Zwecke bereitstellen. BBWind Münster begleitet die Projekte und sorgt für transparente Umsetzung, unterstützt durch ein neues Transparenzregister der Stadt Dorsten. Trotz positiver Entwicklungen zeigen Einschränkungen wie der Ausbau-Verzicht in Wulfen die Herausforderungen in der Planung solcher Vorhaben.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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