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Der Winter kommt.
Die Stadt Billerbeck erinnert an wichtige Regeln.
Es geht um die Reinigung der Bürgersteige und Straßen.
Sie haben eine besondere Aufgabe im Winter.
Die Gehwege und Straßen müssen sicher bleiben.
Diese Aufgabe ist keine freiwillige Arbeit.
Sie ist eine Pflicht, die jeder einhalten muss.
Alle Eigentümer oder Verantwortlichen müssen die Wege vor ihrem Haus sauber halten.
Das bedeutet:
Die Regeln sind so:
Gehwege
Mindestens 0,80 Meter breit sauber halten.
In der Fußgängerzone: 1,50 Meter.
Räumzeiten
Nach Schneefall oder Glätte sofort räumen.
An Werktagen bis 7 Uhr morgens.
An Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr morgens.
Streumittel
Erlaubt sind Sand, Splitt oder Granulat.
Diese Stoffe machen den Boden rutschfest.
Diese Mittel heißen „abstumpfende Mittel“.
Sie schmelzen das Eis nicht, verbessern nur den Halt.
Streusalz ist meist verboten.
Nur bei Eisregen oder sehr gefährlichen Stellen erlaubt.
Wichtig:
Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden.
Er darf keine Einläufe, Hydranten oder Wege blockieren.
Die Stadt Billerbeck stellt alle Regeln im Internet bereit.
Hier finden Sie die komplette Straßenreinigungssatzung:
www.billerbeck.de
Wenn es sehr kalt ist oder viel Schnee fällt, kann die Kehrmaschine nicht fahren.
Dann müssen Sie besonders sorgfältig räumen und streuen.
Diese Regeln schützen alle Menschen.
Sie helfen, Unfälle zu vermeiden.
Die Stadt bittet alle, die Pflichten ernst zu nehmen.
Wenn Sie Fragen haben, schauen Sie auf die Webseite der Stadt.
Dort finden Sie viele Informationen.
Ende des Artikels.
Autor: Neues aus Billerbeck
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Veröffentlicht am: Di, 9. Dez um 15:42 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.