Winterdienst in Billerbeck: Was Anlieger jetzt wissen mĂŒssen

Gehwege freihalten, Streupflichten beachten und Fahrbahnen richtig rĂ€umen – die wichtigsten Regeln im Überblick

Die Stadt Billerbeck erinnert an die Winterpflichten der Anlieger: Gehwege sind mindestens 0,80 Meter (in der FußgĂ€ngerzone 1,50 Meter) von Schnee und Eis freizuhalten. RĂ€um- und Streupflichten gelten unmittelbar nach Schneefall, mit festgelegten Zeitfenstern bis 7:00 Uhr werktags und 9:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt sind erlaubt, Streusalz nur bei besonderen Gefahren.

Fahrbahnen mĂŒssen von Anliegern ohne Kehrmaschinenanschluss gerĂ€umt werden, Schnee darf nicht auf die Straße geschoben oder EinlĂ€ufe blockiert werden. Die vollstĂ€ndige Straßenreinigungssatzung ist online verfĂŒgbar (www.billerbeck.de).

Bei Frost oder Schnee fÀllt die Kehrmaschine aus, daher bittet die Stadt alle um besondere Vorsicht beim RÀumen und Streuen, um UnfÀlle und Verkehrsbehinderungen zu vermeiden.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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