Höhlen und Stollen sind wichtige RĂŒckzugsorte fĂŒr geschĂŒtzte Tierarten, wie FledermĂ€use und Feuersalamander. Die Untere Naturschutzbehörde warnt davor, diese sensiblen LebensrĂ€ume zu betreten.
Foto: © Katharina Franziska Hof und Christian Höfs

Vorsicht: Höhlenbesuche im Kreis Marburg-Biedenkopf untersagt!

Naturschutzbehörde warnt vor Störungen in geschĂŒtzten LebensrĂ€umen und hohen Bußgeldern.

Kreis Marburg-Biedenkopf warnt vor dem Betreten von Höhlen und Stollen

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat eine dringende Warnung ausgesprochen: Verlassene Stollen und entlegene Höhlen sind faszinierende Orte, die es zu bewahren gilt. Ihr Betreten birgt nicht nur Gefahren fĂŒr Menschen, sondern gefĂ€hrdet auch geschĂŒtzte Tierarten. Die Behörde sensibilisiert Naturbegeisterte fĂŒr den Schutz dieser sensiblen LebensrĂ€ume, die wichtige RĂŒckzugsorte fĂŒr zahlreiche bedrohte Arten darstellen.

Kritische Bewohner der Höhlen und Stollen

Wie die Naturschutzbehörde erklĂ€rt, sind Höhlen und Stollen, auch wenn sie oft von Abenteurern erkundet werden, nicht einfach nur mysteriöse Orte. Sie sind das Ergebnis erdgeschichtlicher Prozesse oder menschlicher AktivitĂ€ten, etwa im Bergbau oder als SchutzrĂ€ume wĂ€hrend des Krieges. Besonders schĂŒtzenswert sind die folgenden Arten, die auf diese LebensrĂ€ume angewiesen sind:

  • Feuersalamander
  • Verschiedene Schmetterlingsarten
  • 25 heimische Fledermausarten

Bedrohungen durch menschliche AktivitÀten

Ein wesentliches Anliegen der Naturschutzbehörde ist der Schutz der in diesen Höhlen und Stollen lebenden Tiere. „Besonders wĂ€hrend der Wintermonate ist jede Störung problematisch“, so Katharina Franziska Hof, die Expertin fĂŒr Naturschutz. Die Fortpflanzung und das Überleben der Tiere können stark beeintrĂ€chtigt werden:

  • Störungen fördern die Abnahme von Körpergewicht bei FledermĂ€usen, die sich auf ihre Winterruhe vorbereiten.
  • Ein Aufwecken aufgrund von LĂ€rm oder Licht kann lebensbedrohlich fĂŒr diese empfindlichen SĂ€ugetiere sein.
  • Die Übertragung von Pilzsporen, wie im Fall der "Salamanderfresser"-Erkrankung, stellt ebenfalls eine ernsthafte Bedrohung dar.

Rechtliche Konsequenzen

Eine weitere Dimension des Problemas sind die rechtlichen Konsequenzen. Höhlen und Stollen sind gesetzlich geschĂŒtzte LebensrĂ€ume. Das Betreten dieser Orte kann mit erheblichen Strafen geahndet werden:

  • Von Oktober bis MĂ€rz ist das Betreten von Winterquartieren fĂŒr FledermĂ€use streng untersagt.
  • VerstĂ¶ĂŸe können Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
  • Störungen geschĂŒtzter Arten können sogar strafrechtlich verfolgt werden, mit möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen.

Alternativen zum Höhlenbesuch

Auch ohne das Betreten von Höhlen ist der Landkreis Marburg-Biedenkopf ein großes Ausflugsziel. Offizielle Wanderwege durchstreifen abwechslungsreiche Landschaften und bieten spannende Entdeckungstouren, die die lokale Flora und Fauna respektieren und schĂŒtzen.

Fazit

Um die einheimischen Tierarten wie FledermĂ€use und Feuersalamander zu schĂŒtzen, ist es entscheidend, dass Naturfreunde auf den Zugang zu Höhlen und Stollen verzichten. Stattdessen gibt es zahlreiche Wege, die Schönheit der Natur ohne GefĂ€hrdung der tierischen Bewohner zu genießen. Weitere Informationen sind unter www.marburg-biedenkopf.de zu finden.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Vorsicht: Höhlenbesuche im Kreis Marburg-Biedenkopf untersagt! | Symbolbild
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