
Vorsicht: Höhlenbesuche im Kreis Marburg-Biedenkopf untersagt!
Naturschutzbehörde warnt vor Störungen in geschĂŒtzten LebensrĂ€umen und hohen BuĂgeldern.Kreis Marburg-Biedenkopf warnt vor dem Betreten von Höhlen und Stollen
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat eine dringende Warnung ausgesprochen: Verlassene Stollen und entlegene Höhlen sind faszinierende Orte, die es zu bewahren gilt. Ihr Betreten birgt nicht nur Gefahren fĂŒr Menschen, sondern gefĂ€hrdet auch geschĂŒtzte Tierarten. Die Behörde sensibilisiert Naturbegeisterte fĂŒr den Schutz dieser sensiblen LebensrĂ€ume, die wichtige RĂŒckzugsorte fĂŒr zahlreiche bedrohte Arten darstellen.
Kritische Bewohner der Höhlen und Stollen
Wie die Naturschutzbehörde erklĂ€rt, sind Höhlen und Stollen, auch wenn sie oft von Abenteurern erkundet werden, nicht einfach nur mysteriöse Orte. Sie sind das Ergebnis erdgeschichtlicher Prozesse oder menschlicher AktivitĂ€ten, etwa im Bergbau oder als SchutzrĂ€ume wĂ€hrend des Krieges. Besonders schĂŒtzenswert sind die folgenden Arten, die auf diese LebensrĂ€ume angewiesen sind:
- Feuersalamander
- Verschiedene Schmetterlingsarten
- 25 heimische Fledermausarten
Bedrohungen durch menschliche AktivitÀten
Ein wesentliches Anliegen der Naturschutzbehörde ist der Schutz der in diesen Höhlen und Stollen lebenden Tiere. âBesonders wĂ€hrend der Wintermonate ist jede Störung problematischâ, so Katharina Franziska Hof, die Expertin fĂŒr Naturschutz. Die Fortpflanzung und das Ăberleben der Tiere können stark beeintrĂ€chtigt werden:
- Störungen fördern die Abnahme von Körpergewicht bei FledermÀusen, die sich auf ihre Winterruhe vorbereiten.
- Ein Aufwecken aufgrund von LĂ€rm oder Licht kann lebensbedrohlich fĂŒr diese empfindlichen SĂ€ugetiere sein.
- Die Ăbertragung von Pilzsporen, wie im Fall der "Salamanderfresser"-Erkrankung, stellt ebenfalls eine ernsthafte Bedrohung dar.
Rechtliche Konsequenzen
Eine weitere Dimension des Problemas sind die rechtlichen Konsequenzen. Höhlen und Stollen sind gesetzlich geschĂŒtzte LebensrĂ€ume. Das Betreten dieser Orte kann mit erheblichen Strafen geahndet werden:
- Von Oktober bis MĂ€rz ist das Betreten von Winterquartieren fĂŒr FledermĂ€use streng untersagt.
- VerstöĂe können BuĂgelder bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
- Störungen geschĂŒtzter Arten können sogar strafrechtlich verfolgt werden, mit möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen.
Alternativen zum Höhlenbesuch
Auch ohne das Betreten von Höhlen ist der Landkreis Marburg-Biedenkopf ein groĂes Ausflugsziel. Offizielle Wanderwege durchstreifen abwechslungsreiche Landschaften und bieten spannende Entdeckungstouren, die die lokale Flora und Fauna respektieren und schĂŒtzen.
Fazit
Um die einheimischen Tierarten wie FledermĂ€use und Feuersalamander zu schĂŒtzen, ist es entscheidend, dass Naturfreunde auf den Zugang zu Höhlen und Stollen verzichten. Stattdessen gibt es zahlreiche Wege, die Schönheit der Natur ohne GefĂ€hrdung der tierischen Bewohner zu genieĂen. Weitere Informationen sind unter www.marburg-biedenkopf.de zu finden.

