
Steuerliche Entlastungen für Mecklenburg-Vorpommern beschlossen
Bundeskabinett erhöht Pendlerpauschale, senkt Mehrwertsteuer in der Gastronomie und führt volle Agrardiesel-Rückvergütung einBundeskabinett beschließt steuerliche Entlastungen für Mecklenburg-Vorpommern
Am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett drei zentrale Maßnahmen verabschiedet, die besonders für Mecklenburg-Vorpommern von Bedeutung sind: die Erhöhung der Pendlerpauschale, die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie und die Wiedereinführung der vollen Rückvergütung beim Agrardiesel. Die Landesregierung begrüßt diese Beschlüsse als wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Stabilität der Region.
Kernthemen im Überblick
- Erhöhung der Pendlerpauschale: Steuerlicher Vorteil für Berufspendler, besonders relevant für das weitläufige Mecklenburg-Vorpommern.
Pendlerpauschale: Steuerlicher Betrag pro Kilometer Arbeitsweg. - Dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen: Verlängerung der bisherigen Corona-Hilfe für die Gastronomie, schafft Planungssicherheit.
Mehrwertsteuer: Steuer auf Waren und Dienstleistungen. - Volle Rückvergütung beim Agrardiesel: Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebskosten, wichtig für die ländlich geprägte Wirtschaft.
Agrardiesel: Diesel für landwirtschaftliche Maschinen mit steuerlicher Erstattung.
Weitere Informationen
Details zu Umsetzung und Zeitplan finden sich in der Pressemitteilung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.