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Steuerfreiheit für Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern

Schülerfirmen sind Unternehmen von Schülerinnen und Schülern.
Sie lernen dabei viel über Wirtschaft und Unternehmertum.

In Mecklenburg-Vorpommern sind diese Firmen von der Umsatzsteuer befreit.
Das heißt: Sie müssen keine Umsatzsteuer zahlen.
Umsatzsteuer ist eine Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen.

Diese Befreiung gilt jetzt dauerhaft.
Früher gab es nur eine Übergangsregelung dafür.

Das Umsatzsteuergesetz vom Bund wurde geändert.
Das Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern bestätigt diese Änderung.

Warum ist das wichtig für Schulen?

Schülerfirmen geben praktische Erfahrung:

  • Sie lernen über Geld und Finanzen.
  • Sie organisieren sich selbst.
  • Sie arbeiten gut im Team.

Die Steuerbefreiung hilft, dass Projekte leichter laufen.
Schulen und Schüler haben weniger Bürokratie.
So können sie neue Ideen besser ausprobieren.

Was passiert jetzt?

Die dauerhafte Steuerbefreiung gibt Sicherheit.
Schülerfirmen können besser planen und langfristig arbeiten.

Viele finden diese Entscheidung gut für die Ausbildung.
Sie stärkt die Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Weiterführende Informationen

Sie finden die Pressemitteilung vom Bildungsministerium hier:
Zur Pressemitteilung des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern

Mit der Befreiung bleibt Mecklenburg-Vorpommern ein guter Ort für neue Lernprojekte.
Das ist gut für Schüler, Lehrer und Schulen.


Ende des Artikels.

Autor: Landesredaktion MV

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Veröffentlicht am: Mi, 3. Dez um 11:31 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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