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Schülerfirmen sind Unternehmen von Schülerinnen und Schülern.
Sie lernen dabei viel über Wirtschaft und Unternehmertum.
In Mecklenburg-Vorpommern sind diese Firmen von der Umsatzsteuer befreit.
Das heißt: Sie müssen keine Umsatzsteuer zahlen.
Umsatzsteuer ist eine Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
Diese Befreiung gilt jetzt dauerhaft.
Früher gab es nur eine Übergangsregelung dafür.
Das Umsatzsteuergesetz vom Bund wurde geändert.
Das Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern bestätigt diese Änderung.
Schülerfirmen geben praktische Erfahrung:
Die Steuerbefreiung hilft, dass Projekte leichter laufen.
Schulen und Schüler haben weniger Bürokratie.
So können sie neue Ideen besser ausprobieren.
Die dauerhafte Steuerbefreiung gibt Sicherheit.
Schülerfirmen können besser planen und langfristig arbeiten.
Viele finden diese Entscheidung gut für die Ausbildung.
Sie stärkt die Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
Sie finden die Pressemitteilung vom Bildungsministerium hier:
Zur Pressemitteilung des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern
Mit der Befreiung bleibt Mecklenburg-Vorpommern ein guter Ort für neue Lernprojekte.
Das ist gut für Schüler, Lehrer und Schulen.
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Mi, 3. Dez um 11:31 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.