Schülerfirmen in MV jetzt umsatzsteuerfrei

Neue Regelung schafft Planungssicherheit und fördert praxisnahe Bildung

Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern sind nun dauerhaft von der Umsatzsteuer befreit, was Planungssicherheit für Schulen und Jugendliche schafft. Diese steuerliche Entlastung erleichtert praktische Lernerfahrungen in wirtschaftlichen und organisatorischen Bereichen. Die Neuregelung im Umsatzsteuergesetz wurde kürzlich vom Bildungsministerium bestätigt. Damit bleibt das Land ein attraktiver Standort für innovative Bildungsprojekte.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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