Neues Krankenhausgesetz in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen

Stärkung der Patientenrechte und Modernisierung der Versorgung im Fokus

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat das neue Landeskrankenhausgesetz (LKHG M-V) verabschiedet, um die medizinische Versorgung im Land langfristig zu sichern und zu modernisieren. Schwerpunkte sind die Stärkung der Patientenrechte, die Entbürokratisierung der investiven Krankenhausförderung sowie die Schaffung zukunftsfester Versorgungsstrukturen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht darin einen wichtigen Schritt zur effizienten und nachhaltigen Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Weitere Informationen sind auf der Website der Landesregierung verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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