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Die Landesregierung hat ein neues Gesetz beschlossen.
Das Gesetz regelt die Erprobung im Justizdienst.
Erprobung bedeutet:
Bewerber prüfen, ob sie für den Job geeignet sind.
Das passiert vor der festen Einstellung im Job.
Das Gesetz gilt für:
Es sorgt dafür, dass das Erproben einheitlich und klar ist.
Alle Regeln stehen dann im Gesetz.
Die Landesregierung will:
Das Gesetz wurde schon von der Landesregierung gebilligt.
Jetzt berät der Landtag das Gesetz weiter.
Erst danach gilt das Gesetz offiziell.
Erprobung heißt eine Probezeit.
In dieser Zeit zeigt der Bewerber, ob er für den Job passt.
Er arbeitet praktisch und lernt den Job kennen.
Sie finden mehr Informationen auf der Webseite der Landesregierung.
(Link zur kompletten Meldung: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/Aktuell?id=215188&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle)
Die Landesregierung will bessere Regeln für die Justiz.
Das neue Gesetz macht die Erprobung im Justizdienst verbindlich.
So sorgt es für mehr Qualität und klare Strukturen.
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Heute um 09:31 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.