Neues Gesetz fĂĽr Erprobung im Justizdienst beschlossen

Landesregierung will Auswahlverfahren transparenter und einheitlicher gestalten

Gesetzliche Regelung der Erprobung im Justizdienst

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Erprobung im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst verbindlich regelt. Damit sollen Auswahlverfahren transparenter und einheitlicher gestaltet sowie die Qualität der Justizpersonalauswahl gestärkt werden. Nach weiteren Beratungen im Landtag kann die Neuregelung in Kraft treten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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