Neues Gesetz fĂĽr Erprobung im Justizdienst beschlossen
Landesregierung will Auswahlverfahren transparenter und einheitlicher gestaltenGesetzliche Regelung der Erprobung im Justizdienst
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Erprobung im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst verbindlich regelt. Damit sollen Auswahlverfahren transparenter und einheitlicher gestaltet sowie die Qualität der Justizpersonalauswahl gestärkt werden. Nach weiteren Beratungen im Landtag kann die Neuregelung in Kraft treten.