Neue Regeln für SEPA-Zahlungen ans Finanzamt
Ab Oktober 2025 müssen Empfängerdaten exakt mit dem Kontoinhaber übereinstimmen, um Verzögerungen und Säumniszuschläge zu vermeidenStrengere Anforderungen für SEPA-Überweisungen ans Finanzamt
Ab dem 9. Oktober 2025 müssen bei SEPA-Überweisungen an das Finanzamt Mecklenburg-Vorpommern die Empfängerdaten exakt mit dem Kontoinhaber übereinstimmen. Ziel ist eine automatisierte, fehlerfreie Zahlungsbearbeitung, um Verzögerungen und Rückbuchungen zu vermeiden. Steuerpflichte sollten ihre Zahlungsdaten genau prüfen, da Abweichungen zu verspäteten Buchungen und möglichen Säumniszuschlägen führen können.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.