Neue Erleichterung für die Abfallwirtschaft in MV

Teilweise Freistellung von Nachweispflichten durch Allgemeinverfügung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt

Teilweise Freistellung von Nachweispflichten in der Abfallwirtschaft

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die auf einen Antrag der REMONDIS MEDISON GmbH zurückgeht und eine teilweise Freistellung von Nachweispflichten gemäß Nachweisverordnung ermöglicht. Diese Entscheidung soll Prozesse in der Abfallwirtschaft vereinfachen, ohne die grundsätzlichen Kontrollmechanismen aufzuheben. Die Bekanntmachung ist seit dem 29. September 2025 auf der Website des Amtes verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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