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Die Ministerin Jacqueline Bernhardt spricht Klartext.
Sie will das Alter für Strafmündigkeit nicht ändern.
Strafmündigkeit bedeutet: Ab wann Kinder vor Gericht können.
Viele Menschen diskutieren gerade darüber.
Man fragt: Soll das Alter gesenkt werden?
Jacqueline Bernhardt sagt: Nein, das Alter bleibt gleich.
Kinder sollen vor zu frühen Strafen geschützt sein.
Strafmündigkeit heißt:
Ab einem bestimmten Alter kann man vor Gericht stehen.
Jüngere Kinder sind strafunmündig, also nicht verantwortlich.
Kinder sind oft noch nicht reif genug.
Sie wissen nicht immer, was richtig oder falsch ist.
Darum schützt das Gesetz Kinder.
Das Gesetz will, dass Kinder nicht zu früh bestraft werden.
Sie sagt: „Kinder bleiben strafunmündig.“
Das heißt: Keine Strafen für sehr junge Kinder.
Sie will die aktuelle Regelung beibehalten.
So sorgt sie für Klarheit in der Politik.
Die Diskussion geht weiter.
Doch die Ministerin macht klare Ansagen.
Wer mehr wissen will, kann die Pressemitteilung lesen:
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Sa, 28. Jun um 15:36 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.