Ministerin Bernhardt sagt Nein zur Strafmündigkeitsdebatte
Schutz der Kinder bleibt Priorität – Keine Senkung des Strafmündigkeitsalters geplantMinisterin Bernhardt lehnt Absenkung der Strafmündigkeit ab
Justizministerin Jacqueline Bernhardt bekräftigt die bestehende Regelung, wonach Kinder strafunmündig bleiben. Trotz laufender gesellschaftlicher Debatten spricht sie sich klar gegen eine Senkung des Strafmündigkeitsalters aus, um den Schutz und die Entwicklungsphase der Kinder zu berücksichtigen.
Hintergrund
Die Strafmündigkeit definiert das Alter, ab dem Personen rechtlich für Straftaten verantwortlich gemacht werden können. Bernhardts Haltung unterstreicht die Bedeutung, Kinder vor zu früher strafrechtlicher Verfolgung zu bewahren.
Ausblick
Die politische Debatte wird voraussichtlich weitergehen, doch die Position des Ministeriums dürfte die Richtung bestimmen und für Stabilität in der Gesetzgebung sorgen.