Ministerin Bernhardt sagt Nein zur Strafmündigkeitsdebatte

Schutz der Kinder bleibt Priorität – Keine Senkung des Strafmündigkeitsalters geplant

Ministerin Bernhardt lehnt Absenkung der Strafmündigkeit ab

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bekräftigt die bestehende Regelung, wonach Kinder strafunmündig bleiben. Trotz laufender gesellschaftlicher Debatten spricht sie sich klar gegen eine Senkung des Strafmündigkeitsalters aus, um den Schutz und die Entwicklungsphase der Kinder zu berücksichtigen.

Hintergrund

Die Strafmündigkeit definiert das Alter, ab dem Personen rechtlich für Straftaten verantwortlich gemacht werden können. Bernhardts Haltung unterstreicht die Bedeutung, Kinder vor zu früher strafrechtlicher Verfolgung zu bewahren.

Ausblick

Die politische Debatte wird voraussichtlich weitergehen, doch die Position des Ministeriums dürfte die Richtung bestimmen und für Stabilität in der Gesetzgebung sorgen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.