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Das Land Mecklenburg-Vorpommern will keine Herkunfts-DNA.
Justizministerin Jacqueline Bernhardt sagt das ganz klar.
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
will keine DNA-Analyse für die Herkunftsbestimmung bei der Polizei.
DNA ist Erbmasse im Körper.
Man kann daraus Informationen ablesen.
Zum Beispiel, woher jemand stammt.
Das nennt man biogeografische Herkunft.
Das bedeutet: man schaut auf die Herkunft eines Menschen
durch seine Gene.
Die DNA-Analyse zur Herkunft kann Menschen diskriminieren.
Diskriminieren heißt: Menschen unfair behandeln.
Zum Beispiel wegen Hautfarbe oder Herkunft.
Das nennt man „Racial Profiling“.
Racial Profiling bedeutet:
Mecklenburg-Vorpommern will das nicht.
Es will, dass alle Menschen gleich behandelt werden.
Andere Bundesländer haben andere Meinungen.
Die Justizministerkonferenz hat keinen Beschluss getroffen.
Es gibt viele unterschiedliche Ansichten in Deutschland.
Die Frage ist nicht nur technisch.
Sie ist auch ethisch und rechtlich wichtig.
Das heißt: Es geht um Moral und Gesetze.
Man will nicht, dass Menschen ohne Grund verdächtigt werden.
Nur weil ihre Gene eine Herkunft zeigen.
Mecklenburg-Vorpommern bleibt klar gegen Herkunfts-DNA.
Sie schützen das Recht aller Menschen auf Gleichbehandlung.
Die Debatte wird weitergehen.
Es bleibt wichtig:
Hier finden Sie die Original-Meldung:
Originalmeldung des Ministeriums
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Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Fr, 18. Jul um 15:01 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.