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Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage abgelehnt.
Die Firma Deutsche ReGas klagte gegen das Land Vorpommern.
Es ging um das LNG-Terminal Mukran.
Am Terminal wird Flüssiggas (LNG) umgeladen.
Die Firma will ohne Landstrom weiterarbeiten.
Landstrom heißt: Strom vom Festland für das Terminal.
Ohne Landstrom wird eine KWK-Anlage nicht genutzt.
KWK-Anlage bedeutet: Kraft-Wärme-Kopplung.
Das erzeugt Strom und Wärme zusammen.
Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
hat recht, ein Verfahren zu verlangen.
Dieses Verfahren heißt: Änderungsgenehmigungsverfahren.
Es prüft wichtige Änderungen am Betrieb.
Ohne Landstrom braucht die Firma diese Genehmigung.
Die Entscheidung zeigt:
Das Gericht bestätigt die Regeln für den Schutz der Umwelt.
Die Entscheidung gilt auch für ähnliche Projekte.
Betreiber wie Deutsche ReGas müssen:
Sie finden die Pressemitteilung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern online:
Pressemitteilung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Diese Entscheidung ist wichtig für die Zukunft der Energie.
Sie zeigt, wie Umwelt und Technik zusammenwirken müssen.
Diskussionen über die Landstromanbindung gehen weiter.
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Mi, 3. Dez um 18:01 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.