LNG-Terminal Mukran: Genehmigungspflicht bestätigt
Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab und stärkt strenge Regulierung bei Energieinfrastruktur-ÄnderungenBundesverwaltungsgericht bestätigt Genehmigungspflicht für LNG-Terminal Mukran
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der Deutsche ReGas gegen das Land Vorpommern abgewiesen und die Pflicht zum Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens für den Betrieb des LNG-Terminals Mukran ohne Landstromanbindung bestätigt. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt handelte damit rechtmäßig. Das Urteil signalisiert eine strenge Regulierung bei Änderungen in der Energieinfrastruktur, insbesondere im LNG-Sektor.