LNG-Terminal Mukran: Genehmigungspflicht bestätigt

Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab und stärkt strenge Regulierung bei Energieinfrastruktur-Änderungen

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Genehmigungspflicht für LNG-Terminal Mukran

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der Deutsche ReGas gegen das Land Vorpommern abgewiesen und die Pflicht zum Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens für den Betrieb des LNG-Terminals Mukran ohne Landstromanbindung bestätigt. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt handelte damit rechtmäßig. Das Urteil signalisiert eine strenge Regulierung bei Änderungen in der Energieinfrastruktur, insbesondere im LNG-Sektor.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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