Keine Umweltprüfung für Windanlagen in Kletzin
Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat beschlossen, dass für zwei Windenergieanlagen in Kletzin keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, was die Umsetzung erleichtern könnte.Keine Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlagen in Kletzin
Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat festgestellt, dass für zwei Windenergieanlagen in Kletzin keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist (Bescheid AB 27/25 vom 12.05.2025). Diese Entscheidung basiert auf einer standortbezogenen Überprüfung, die prüft, ob das Projekt erhebliche Umweltauswirkungen verursacht.
Hintergrund
Die UVP-Vorprüfung bewertet, ob ein Vorhaben größere Umweltbeeinträchtigungen nach sich ziehen könnte. In diesem Fall wurde eine solche notwenigkeit verneint, was die Umsetzung erleichtern kann.
Weitere Informationen
Die vollständige Bekanntmachung ist online erhältlich:
Bekanntmachung des STALU MS zu den Windenergieanlagen in KletzinDas Amt steht für Fragen zum Verfahren zur Verfügung.