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Die Justizministerin Jacqueline Bernhardt erklärt:
Sie übt das externe Weisungsrecht nicht aus.
Das Ministerium will dadurch mehr Transparenz schaffen.
Transparenz bedeutet: Alles ist offen und klar.
Außerdem soll die Justiz unabhängiger werden.
Unabhängig heißt: Sie entscheidet selbst und frei.
Das externe Weisungsrecht erlaubt es der Ministerin,
die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu beeinflussen.
Die Staatsanwaltschaft untersucht Verbrechen und Straftaten.
Ministerin Bernhardt hat dieses Recht bisher nicht genutzt.
Nun bestätigt sie das offiziell mit einem Erlass.
Erlass bedeutet: Eine wichtige Regel oder Anweisung.
Die Ministerin will:
So sollen Menschen sicher sein:
Die Justiz arbeitet fair und ohne politischen Druck.
Sie können die Meldung auf der Webseite lesen:
Zur Pressemitteilung des Ministeriums
Mit dem Erlass zeigt die Ministerin:
Sie steht für Ehrlichkeit und Unabhängigkeit in der Justiz.
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Heute um 07:01 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.