Justizministerin verzichtet offiziell auf Weisungsrecht

Jacqueline Bernhardt stärkt mit neuem Erlass die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bekräftigt mit einem neuen Erlass ihren Verzicht auf das externe Weisungsrecht, um die Unabhängigkeit und Transparenz der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken. Das externe Weisungsrecht erlaubt normalerweise politische Eingriffe in Ermittlungsverfahren, auf die Bernhardt bereits freiwillig verzichtet hat. Mit diesem formalen Schritt soll das Vertrauen in die unparteiische Arbeit der Staatsanwaltschaften weiter gefestigt werden. Die vollständige Pressemitteilung ist auf der Website des Ministeriums abrufbar.

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