Übersetzung in Einfache Sprache

Genehmigung der Windkraftanlage Lübesse IV

Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat eine neue Windkraftanlage genehmigt.

Die Anlage heißt Lübesse IV.
Sie erzeugt Strom aus Wind.

Die Genehmigung ist offiziell.
Das Amt hat den Bescheid am 5. September 2025 veröffentlicht.

Was bedeutet Genehmigung?

Genehmigung heißt: Die Behörde erlaubt ein Projekt.
Hier geht es um Windkraft und Umweltschutz.

Das Amt prüft:

  • Ob die Anlage umweltfreundlich ist.
  • Ob die Regeln zum Schutz der Natur eingehalten sind.

Die Genehmigung erfolgt nach einer speziellen Regel.
Sie heißt „9. BImSchV“.
Das ist eine Verordnung.
Verordnung bedeutet: Es gibt feste Regeln für den Bau von Anlagen wie Windrädern.

Informationen zur Windkraftanlage Lübesse IV

Hier sind wichtige Details zum Projekt:

  • Anlage: Windkraftanlage Lübesse IV
  • Behörde: Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
  • Bekanntmachung: Nummer B47/25
  • Datum: 5. September 2025
  • Rechtsgrundlage: 9. BImSchV (Regeln für Umweltschutz bei Anlagen)

Wo finden Sie weitere Informationen?

Die komplette Bekanntmachung steht online.
Sie können sie auf der Webseite des Amtes lesen.

Die Webseite ist:
www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen

Dort finden Sie:

  • Details zur Entscheidung
  • Infos zum weiteren Ablauf

Warum ist die Genehmigung wichtig?

Die Windkraftanlage hilft dabei, Umwelt zu schützen.
Sie nutzt erneuerbare Energien. Das heißt:

  • Strom wird aus Wind gemacht.
  • Es wird kein schmutziger Strom verwendet.

So unterstützten Sie den Klimaschutz und eine nachhaltige Zukunft.

Was passiert als Nächstes?

Das Amt informiert bald über:

  • Umweltauflagen
  • Bauzeit der Windkraftanlage
  • Geplante Maßnahmen vor Ort

Wenn Sie Fragen haben, können Sie die Behörde direkt kontaktieren.

So bleiben Sie informiert und können sich beteiligen.


Ende des Artikels.

Autor: Landesredaktion MV

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Veröffentlicht am: Heute um 00:00 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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