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Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat eine neue Windkraftanlage genehmigt.
Die Anlage heißt Lübesse IV.
Sie erzeugt Strom aus Wind.
Die Genehmigung ist offiziell.
Das Amt hat den Bescheid am 5. September 2025 veröffentlicht.
Genehmigung heißt: Die Behörde erlaubt ein Projekt.
Hier geht es um Windkraft und Umweltschutz.
Das Amt prüft:
Die Genehmigung erfolgt nach einer speziellen Regel.
Sie heißt „9. BImSchV“.
Das ist eine Verordnung.
Verordnung bedeutet: Es gibt feste Regeln für den Bau von Anlagen wie Windrädern.
Hier sind wichtige Details zum Projekt:
Die komplette Bekanntmachung steht online.
Sie können sie auf der Webseite des Amtes lesen.
Die Webseite ist:
www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen
Dort finden Sie:
Die Windkraftanlage hilft dabei, Umwelt zu schützen.
Sie nutzt erneuerbare Energien. Das heißt:
So unterstützten Sie den Klimaschutz und eine nachhaltige Zukunft.
Das Amt informiert bald über:
Wenn Sie Fragen haben, können Sie die Behörde direkt kontaktieren.
So bleiben Sie informiert und können sich beteiligen.
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Heute um 00:00 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.