Grünes Licht für Windkraftanlage Lübesse IV
StALU Westmecklenburg genehmigt Bau und Betrieb zur Förderung erneuerbarer EnergienGenehmigung der Windkraftanlage Lübesse IV
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) hat die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlage Lübesse IV offiziell genehmigt. Die Entscheidung basiert auf dem Verfahren nach § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) und wurde am 5. September 2025 unter der Bekanntmachungsnummer B47/25 publiziert.
Wichtige Angaben zum Projekt
- Genehmigte Anlage: Windkraftanlage Lübesse IV
- Genehmigungsbehörde: StALU WM
- Bekanntmachungsnummer: B47/25
- Datum: 5. September 2025
- Rechtsgrundlage: 9. BImSchV (Genehmigungsverfahren für umweltrelevante Anlagen)
Transparenz und regionale Bedeutung
Die vollständige Bekanntmachung ist auf der Webseite des StALU WM einsehbar. Die Genehmigung fördert die Nutzung erneuerbarer Energien in Westmecklenburg und unterstützt eine nachhaltige Energieversorgung.