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Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg informiert.
Es geht um eine neue Windkraftanlage.
Die Anlage heißt Kladrum VIII.
Am 3. Juli 2025 gab es eine wichtige Entscheidung.
Die Erlaubnis zum Bau und Betrieb wurde offiziell.
Eine Genehmigung ist eine Erlaubnis.
Ohne sie darf man nicht bauen oder betreiben.
Diese Genehmigung folgt bestimmten Regeln.
Die Regeln stehen im Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Das ist ein Gesetz für den Schutz der Umwelt.
Die 9. Verordnung erklärt, wie man solche Genehmigungen bekommt.
Sie sorgt dafür, dass alles sicher und sauber bleibt.
Sie können alle wichtigen Papiere im Internet sehen.
Besuchen Sie dazu die Webseite vom Amt Westmecklenburg.
Dort gibt es:
Die Menschen in der Region sollen Bescheid wissen.
So verstehen alle, was geplant ist.
Und sie können Fragen stellen oder ihre Meinung sagen.
Das nennt man Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Genehmigung ist der erste Schritt.
Jetzt beginnt der Bau der Windkraftanlage.
Die Anlage soll später Strom aus Wind produzieren.
Das hilft der Umwelt und spart Energie.
Das Amt und die Menschen beobachten alles genau.
So wird die Anlage sicher gebaut und betrieben.
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Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Mo, 14. Jul um 00:01 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.