Grünes Licht für Windkraftanlage Kladrum VIII

Genehmigung bestätigt Einhaltung aller Umwelt- und Technikstandards in Westmecklenburg

Genehmigung der Windkraftanlage Kladrum VIII erteilt

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat am 3. Juli 2025 die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlage Kladrum VIII erteilt. Die Bekanntmachung erfolgte im Rahmen der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und stellt sicher, dass alle erforderlichen Umwelt- und Technikvorgaben erfüllt sind. Interessierte können die vollständigen Unterlagen auf dem offiziellen Portal des StALU WM einsehen. Die Genehmigung markiert einen weiteren Schritt beim Ausbau erneuerbarer Energien in Westmecklenburg.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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