Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Die mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH hat einen Plan. Der Plan ist für fünf Windkraftanlagen in Muchow. Die Windkraftanlagen kommen auf bestimmten Flurstücken. Diese Flurstücke sind 45, 55, 76+77, 69, 241 und 242.
<h2>Informationen zu den Windkraftanlagen</h2>
<p>Die Anlagen heißen Nordex N175-6,8. Jede Anlage hat viel Leistung. Die Leistung ist 6.800 kW. Die Windkraftanlagen sind 266,5 Meter hoch. Sie verändern die Landschaft viel. Ein Antrag für die Genehmigung wurde schon eingereicht.</p>
<h2>Umweltprüfung ist fertig</h2>
<p>Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat einen Test gemacht. Dieser Test prüft die Umwelt. Die Prüfung sagt, dass das Projekt wenig negative Folgen für die Umwelt hat. Das betrifft besonders das Vogelschutzgebiet „Feldmark Stolpe-Karrenzin-Dambeck-Werle“ und ein wichtiges Gehölzbiotop.</p>
<h2>Was kommt als Nächstes?</h2>
<p>Eine Behörde entscheidet über die Genehmigung. Die Entscheidung folgt den Gesetzen. Man kann die Entscheidung zur UVP-Pflicht nicht anfechten.</p>
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Di, 3. Sep um 21:07 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.