Groß Hundorf IV: Neue Windenergieanlagen geplant
Genehmigung für zwei Anlagen in Wedendorfersee mit Inbetriebnahme 2026 – Bürgerbeteiligung bis Juni 2025Windenergieprojekt Groß Hundorf IV
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg genehmigt den Bau von zwei Windenergieanlagen in Wedendorfersee, umgesetzt durch die wpd Windpark Groß Hundorf GmbH & Co. KG. Die Anlagen sollen voraussichtlich 2026 in Betrieb gehen und erreichen Höhen von bis zu 245,5 Metern.
Genehmigungsverfahren und Bürgerbeteiligung
Für das Projekt läuft ein Verfahren nach § 4 und § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, inklusive einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung. Öffentlichkeitsbeteiligung ist vom 29. April bis 30. Juni 2025 möglich.
Auswirkungen und nächste Schritte
Mit einer Gesamtleistung von etwa 12,7 Megawatt sollen die Anlagen die regionale Energiewende stärken. Nach Ende der Frist entscheidet die Behörde über die Einwendungen; die Transparenz soll Beteiligung sichern.