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Die Behörde informiert Sie über einen wichtigen Bescheid.
Der Bescheid heißt Genehmigungsbescheid G 013/25.
Das Gesetz sagt: Solche Entscheide müssen öffentlich sein.
Das steht im Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Das Gesetz schützt die Umwelt vor Schadstoffen.
Es schützt zum Beispiel vor schlechter Luft und Lärm.
Der Bescheid erlaubt eine bestimmte Tätigkeit offiziell.
Die Tätigkeit muss besondere Gesetze einhalten.
Die Behörde möchte offen informieren.
Alle Menschen sollen die Infos sehen können.
Zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger, Firmen und andere.
Es gibt keine weiteren Anhänge zu diesem Bescheid.
Sie können sehen, was geplant ist.
Sie wissen, welche Regeln eingehalten werden.
Die Behörde zeigt so, dass alles transparent ist.
Sie können alles auf der Webseite lesen:
https://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=216956&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle
So bleiben Sie gut informiert und können besser mitreden.
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Mo, 12. Jan um 00:00 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.