Genehmigungsbescheid G 013/25 jetzt öffentlich

Behörde informiert transparent über das laufende Genehmigungsverfahren gemäß BImSchG und 9. BImSchV

Die Behörde hat den Genehmigungsbescheid G 013/25 gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG und § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung informiert Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen transparent über das Genehmigungsverfahren. Es liegen keine weiteren Anhänge vor.

Weiterführende Informationen

Den vollständigen Text der Bekanntmachung finden Interessierte auf der Webseite der Behörde.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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