Entschädigung für DDR-Zwangsaussiedlungen startet

Seit Juli 2025 können Betroffene Anträge stellen – Justizministerin betont Aufarbeitungsbedeutung

Entschädigung für Zwangsaussiedlungen in der DDR gestartet

Seit dem 1. Juli 2025 können Betroffene von Zwangsaussiedlungen in der DDR Entschädigung beantragen; bereits über 100 Anträge wurden eingereicht. Dieses neue Programm würdigt ein lange vernachlässigtes Unrecht, bei dem Menschen unfreiwillig aus ihren Heimatorten vertrieben wurden. Justizministerin Jacqueline Bernhardt betont die Bedeutung der Anerkennung als wichtigen Schritt der politischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz verfügbar.

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