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Der Bundesrat hat eine wichtige Entscheidung getroffen.
Es geht um das Thema "Begleitetes Trinken".
Das bedeutet:
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit Erwachsenen
Bier, Wein oder Sekt trinken.
Diese Regelung will der Bundesrat ändern.
Das ist eine Regel im Jugendschutzgesetz.
Jugendliche ab 14 dürfen trinken, wenn ein Erwachsener dabei ist.
Dieser Erwachsene muss zustimmen.
Das heißt:
Mecklenburg-Vorpommern und Bayern finden das nicht gut.
Sie sagen:
Frau Drese aus Mecklenburg-Vorpommern sagt, dass das Thema wichtig ist.
Sie freut sich, dass darüber gesprochen wird.
Sie will Jugendliche besser schützen.
Alkohol kann Jugendlichen schaden.
Er kann die Gesundheit und das Lernen beeinflussen.
Es gibt eine Diskussion:
Die Bundesregierung und andere Länder reden darüber.
Das Jugendschutzgesetz kann sich ändern.
Das kann Folgen haben für:
Den vollständigen Text lesen Sie hier:
Originalmeldung Mecklenburg-Vorpommern
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Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Fr, 11. Jul um 12:32 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.