Ende des Begleiteten Trinkens ab 14?

Bundesrat und Mecklenburg-Vorpommern setzen sich für schärferen Jugendschutz im Alkoholgesetz ein

Der Bundesrat hat sich mit Unterstützung von Mecklenburg-Vorpommern für die Abschaffung des Begleiteten Trinkens ab 14 Jahren ausgesprochen, was eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes zum Ziel hat. Diese Regelung erlaubt Jugendlichen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Konsum bestimmter alkoholischer Getränke. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt die bundesweite Debatte und betont die Notwendigkeit eines verantwortungsvolleren Umgangs mit Alkohol zum Schutz von Minderjährigen. Die weitere Entwicklung hängt nun von der Reaktion der Bundesregierung und der Länder ab.

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