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Das Finanzministerium hat neue Regeln gemacht.
Diese Regeln betreffen das Antragsverfahren für Freistellungsbescheinigungen.
Was ist eine Freistellungsbescheinigung?
Das ist ein wichtiges Dokument für Bauunternehmen.
Es sagt, dass bei Bauleistungen keine Steuer abgezogen wird.
Das steht im Gesetz § 48b Einkommensteuergesetz (EStG).
Bisher konnten Unternehmen die Bescheinigung sofort bekommen.
Sie reichten einen Antrag ein und bekamen das Dokument direkt.
Ab dem 6. August 2025 ist das nicht mehr möglich.
Die Sofort-Ausstellung vor Ort entfällt.
Das heißt:
Sie müssen den Antrag jetzt frühzeitig stellen.
Denn ohne Bescheinigung können Bauaufträge verzögert werden.
Das sollten Sie beachten:
Das Finanzministerium will die Abläufe besser machen.
Die Bearbeitung soll standardisiert werden.
So können alle besser planen und arbeiten.
Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Finanzministeriums.
Ab 6. August 2025 bekommen Sie die Freistellungsbescheinigung nicht mehr sofort.
Stellen Sie den Antrag früh genug, damit Ihre Arbeit nicht wartet.
Planen und informieren Sie sich rechtzeitig!
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Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Fr, 1. Aug um 09:31 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.